Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und dem SGB IX im Vergleich – Immer noch unbekanntes Terrain?
Die Eingliederungshilfen sind nach wie vor geteilt in zwei verschiedene Zuständigkeiten, ausgerichtet nach Behinderungsart. Klar ist, beide Systeme sollen schrittweise zusammenwachsen. Wie dies genau aussehen wird ist noch immer im Aushandlungsprozess. Mancherorts wird die Gesamtzuständigkeit bereits umgesetzt und Fachkräfte sind plötzlich mit einem „neuen“ Gesetz konfrontiert. Seit letztem Jahr begleiten und unterstützen Verfahrenslots:innen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe SGB VIII und IX. Vieles kommt sehr komplex und verschiedenen daher, der Blick ins Gesetz zeigt jedoch die Rechtskreise sind sich näher als oft geglaubt. Schließlich lohnt sich die Erschließung des Reha-Rechts auch für alle die beraten, denn alle weiteren Reha-Leistungsgesetze arbeiten mit der gleichen Struktur der Leistungsgruppen. Gründe genug sich auf in unseren Sozialrechtsdschungel zu begeben und das Dickicht zu lichten. Ziel des Seminars ist es eine Überblick über die Grundlogiken des SGB VIII und IX sowie der Eingliederungshilfen nach SGB VIII und IX zu gewinnen , um sich sicher in beiden Gesetzen bewegen zu können.