EGH in Kita und Schule – Rechtskreisübergreifende und einzelfallunabhängige Angebote entwickeln
Schule hat Vorrang. So steht es zumindest in §10 Abs. 1 S. 1 SGB VIII. Das bisherige Erleben der Fachkräfte ist zumeist ein anderes. Eingliederungshilfen nach SGB VIII und IX decken Bedarfe, füllen Lücken, sind Ausfallbürgen. Die Entwicklung hin zu einem inklusiven Lern- und Lebensraum stockt vielerorts. Auch in Kita sind längst nicht mehr alle Kinder „tragbar“. Stattdessen finden wir eine hohe Anzahl an erwachsenen Assistenz- und Integrationskräften in den Gruppen und Klassen, bis nahe zu einer 1:1 Betreuung. Privat-, Internet- und Webschulangebote werden ausgebaut. Fallzahlen steigen.
Das Live-Online-Seminar vermittelt deshalb zunächst die Grundlagen der sachlichen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kita, Schule und Eingliederungshilfe. Dabei steht im Fokus innerhalb der bestehenden Rechtslage und in Anbetracht einer oftmals defizitären Ressourcenlage in Schule Gestaltungsspielräume im Recht zu identifizieren und praxiserprobte Modelle kennenzulernen.
Schwerpunkte sind:
Reformstand SGB VIII-Reform und Auswirkungen der gesetzl. Änderungen auf Schule
Überblick über die Leistungsinhalte der EGH – Teilhabe an Bildung
Grundprinzip der sachlichen Zuständigkeitsabgrenzung zu Schule und Kita
Gruppenangebote, Pooling und einzelfallunabhängige Hilfen
Strukturelle Möglichkeiten Fachkräfte zu entlasten und Inklusion zu stärken
Bestehende Lösungswege und Bestpractise und die Rechtsprechung des BSG