Das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG

Der Referentenentwurf ist da. Die Hilfen zur Erziehung bleiben eigener Leistungsstrang neben den Eingliederungshilfen, die nun alle Kinder erfassen – unabhängig von der Behinderungsart. Übernommen werden die Leistungsgruppen aus der Systematik des SGB IX, samt ihren verschieden Leistungsformen. Dynamische örtliche Zuständigkeit und dynamische Übergänge wiederum orientieren sich an der Logik des SGB VIII. Hilfe- und Leistungsplanung sind eine Synthese aus beiden bisherigen Rechtskreisen, ebenso das Vertragsrecht. In vielem Entwicklungsmotor, so gibt es auch Bereiche die problematisch erscheinen. Dies betrifft nicht zuletzt die sich zunehmend spezialisierende Verwaltungsstruktur im öffentlichen Träger. Das Seminar soll einen Überblick über die anstehenden Neuerungen geben und erste Schlussfolgerungen für die Praxis ermöglichen.