Besondere Leistungsformen der Eingliederungshilfe SGB VIII und IX
Die Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII und IX bringen einige Besonderheiten mit, unter anderem weitere Leistungsformen als die verbreitete Sachleistung. Das heißt außer beispielsweise der klassischen Assistenzleistung, können auch Gegenstände, Hilfsmittel, Geldleistungen, Pauschalleistungen und das persönliche Budget zum Tragen kommen. Insbesondere für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ein Novum. Grund genug sich diese besonderen Leistungsformen einmal genauer anzuschauen.