Kinder- und Jugendhilfestrukurreformgesetz: Weiterentwicklung oder Sparmodell?!
Vorrang von Infrastruktur und Bildungsassistenz sowie Gesamtzuständigkeit der Eingliederungshilfe mit unbefristeter Länderöffnung. Was bringt uns das KJHSRG in seinem vorliegenden Referentenentwurf? Chance zur dringend nötigen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe oder Sparmodell?!
Auch darüber hinaus sind Neuerungen in Beratung, in der Hilfe- und Leistungsplanung, in der Frage medizinischer und pädagogischer Diagnostik, im Pflegekinderwesen, bei den Leistungen für junge Volljährige sowie im Vertrags- und Kostenrecht und der örtlichen Zuständigkeit vorgesehen.
Das Live-Online-Seminar vermittelt deshalb zunächst einen Überblick über die Schwerpunkte des vorliegenden Gesetzesentwurfs und zeigt Auswirkung auf die Praxis auf. In einige wesentlichen Punkten greift der Entwurf bestehende Praxismodelle auf. Dabei steht im Fokus die Bildungsassistenz sowie der allgemeine Vorrang von Infrastrukturleistungen.
Schwerpunkte sind:
Reformstand SGB VIII-Reform und weiteres parlamentarisches Verfahren
Überblick über neue und alte Ansprüche, insbes. HzE und EGH
Hilfe- und Leistungsplanung sowie Diagnostik
Umfang der neuen Gesamt-EGH (Voraussetzungen und Inhalte)
Infrastrukturelle Leistungen und deren Vorrang (auch Bildungsassistenz)
Weitere Änderungen: Pflegekinder, Junge Volljährige, UMF, örtl. Zuständigkeit, Länderöffnung
