Die Reform des Opferentschädigungsrechts – Das SGB XIV
Das Opferentschädigungsrecht ist eines der ältesten Rechtsgebiete, hat aber in jüngster Zeit eine ganz grundlegende Reform erlebt. Denn seit 1.1.2024 finden sich die Ansprüche von aus Gewalttaten geschädigten Personen im SGB XIV zusammengeführt. Eine der zentralen Neuerungen ist die Aufnahme der psychischen Gewalt, aber auch weitere Konstellationen, wie die Einbeziehung sogenannter Schockschäden durch das Miterleben einer Gewalttat sind aufgenommen. Hieraus ergeben sich verstärkte Kontaktpunkte und Abgrenzungsfragen zur Kinder- und Jugendhilfe. An vielen Stellen bringt dies echte Verbesserungen, an anderer Stelle zeigen sich neue Herausforderungen. So zum Beispiel bei der Kostenerstattung von Hilfen zur Erziehung. Gründe genug sich das SGB XIV und sein zentrales Prüfschema genauer anzuschauen.